KassenPuls

Zusatzbeitrag AOK Rheinland/Hamburg 2026

AOK Rheinland/Hamburg ist eine AOK und aktuell in Hamburg, Nordrhein-Westfalen wählbar.

Aktueller Zusatzbeitrag · Stand 1. Januar 2026

3,29 %

69

Score

+0,39 % vs. Ø 2,90 % wählbar in: Hamburg, Nordrhein-Westfalen

Die neue Kasse übernimmt die Kündigung bei deiner bisherigen — du musst dort nichts tun.

AOK Rheinland/Hamburg 3,29 %
Marktdurchschnitt 2,90 %

Wechselst du zur günstigsten wählbaren Alternative (BKK firmus, 2,18 %), sparst du bei 47.500 € Brutto/Jahr bis zu 264 € im Jahr.

Verlauf des Zusatzbeitrags

0% 1% 2% 3% 4% 5% 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Marktdurchschnitt 2021: 1,30 % Marktdurchschnitt 2022: 1,30 % Marktdurchschnitt 2023: 1,60 % Marktdurchschnitt 2024: 1,70 % Marktdurchschnitt 2025: 2,50 % Marktdurchschnitt 2026: 2,90 % AOK Rheinland/Hamburg seit 1. Januar 2020: 1,10 % AOK Rheinland/Hamburg seit 1. Januar 2021: 1,10 % AOK Rheinland/Hamburg seit 1. Januar 2022: 1,60 % AOK Rheinland/Hamburg seit 1. Januar 2023: 1,80 % AOK Rheinland/Hamburg seit 1. Januar 2024: 2,20 % AOK Rheinland/Hamburg seit 1. Januar 2025: 2,99 % AOK Rheinland/Hamburg seit 1. Januar 2026: 3,29 % Erhöhung zum 1. Januar 2022: 1,10 % → 1,60 % Erhöhung zum 1. Januar 2023: 1,60 % → 1,80 % Erhöhung zum 1. Januar 2024: 1,80 % → 2,20 % Erhöhung zum 1. Januar 2025: 2,20 % → 2,99 % Erhöhung zum 1. Januar 2026: 2,99 % → 3,29 % 3,29 %
Marktdurchschnitt (BMG) AOK Rheinland/Hamburg Beitragsänderung (Details beim Zeigen auf den Ring) Quelle: GKV-Stammdatendatei (§ 98a SGB IV), Marktdurchschnitt: BMG.

Quelle: GKV-Stammdatendatei (§ 98a SGB IV) · Stand der Daten: 18. Juli 2026

69gut

Gesamtbewertung der AOK Rheinland/Hamburg im Marktvergleich (Grundlage: Preis + Leistungen). Score 69/100 — was heißt das?

Leistungen der AOK Rheinland/Hamburg

Prof. Zahnreinigung
keine Angabe
Satzungs-Zitat anzeigen
„§ 12 f Abs. 2: "Der Leistungsanspruch besteht für höchstens 35,00 EUR und maximal eine Vorsorgeleistung je Kalenderjahr. [...] Der Leistungsanspruch besteht grundsätzlich nur für Versicherte, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und frühestens mit der Vollendung des 16. Lebensjahres; abweichend hiervon behalten Versicherte nach Vollendung des 26. Lebensjahres den Leistungsanspruch, wenn sie Leistungen nach Absatz 1 bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres von der AOK Rheinland/Hamburg erhielten."“
Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
Osteopathie
keine Angabe
Satzungs-Zitat anzeigen
„§ 12 b Abs. 1: "Versicherte haben Anspruch auf Erstattung der Kosten für Arznei- und Heilmittel nach Abs. 2, wenn sie in dem der Leistungsinanspruchnahme vorangegangenen Kalenderjahr überwiegend am Kostenerstattungsverfahren nach § 15 für die ambulante ärztliche Versorgung teilgenommen und maximal in einem Quartal ambulante ärztliche Versorgung in Anspruch genommen haben"; Abs. 2 Buchst. b nennt "osteopathische Leistungen"; Kappung: "Der Leistungsanspruch ist auf 200,00 EUR für das laufende Kalenderjahr begrenzt."“
Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
Bonusprogramm
ja
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„§ 38 Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten, Abs. 1: "Versicherte können am AOK-Fit+ oder am AOK-Vital+ teilnehmen." Abs. 2: "Versicherte erhalten gemäß § 65a Abs. 1 und Abs. 1a SGB V einen Gesundheitsbonus für die Inanspruchnahme von [...]"“
Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
Bonus max.
keine Angabe
Satzungs-Zitat anzeigen
„Anhang 3, Nr. 1.1: "Beim AOK-Fit+ wird jede Gesundheitsmaßnahme nach § 65a Abs. 1 SGB V mit 3.000 Bonuspunkten und jede Gesundheitsmaßnahme nach § 65a Abs. 1a SGB V mit 1.000 Bonuspunkten bonifiziert. 100 Bonuspunkte entsprechen einer Geldprämie von 1,00 EUR." Nr. 1.2: "Beim AOK-Vital+ wird jede Gesundheitsmaßnahme nach § 65a Abs. 1 oder Abs. 1a SGB V mit 1.000 Bonuspunkten bonifiziert. 100 Bonuspunkte entsprechen einem Zuschuss zu Gesundheitsleistungen von 2,00 EUR." Einzige Begrenzung (Nr. 6): "Der Zuschuss ist auf die Höhe des Rechnungsbetrages bzw. die tatsächlichen Aufwendungen begrenzt, maximal auf den erreichten Bonusbetrag."“
Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
Homöopathie
ja
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„Anhang 3, Nr. 6.1 "Alternative Heilmethoden": "Homöopathische Behandlung bei vertragsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten." — jedoch nur als Einlösemöglichkeit von Bonuspunkten: Nr. 6: "Am AOK-Vital+ teilnehmende Versicherte, können ihre Bonuspunkte in einen Zuschuss für nachfolgend aufgeführte Gesundheitsleistungen einlösen."“
Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
Hautkrebs-Screening unter 35
ja
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„Satzung Anhang 3, Nr. 4.2.6 Hautkrebsvorsorge: "Versicherte haben im Alter von 18 bis 34 Jahren jedes zweite Jahr Anspruch auf Maßnahmen zur Früherkennung von Hautkrebs (Hautkrebsscreening)."“
Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
Krankengeld-Wahltarif
ja
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„§ 31 Wahltarif Krankengeld (vigo select Krankengeld), Abs. 1: "Einen Krankengeld-Wahltarif nach § 53 Abs. 6 SGB V können wählen: [...]" Abs. 3: "Folgende Tarifausprägungen des Wahltarifes Krankengeld können gewählt werden: [...] einen Krankengeldanspruch vom 22. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit [...] vom 15. Tag bis zum 42. Tag"“
Quelle: Satzung · Stand 18. Juli 2026
ePA in der App
ja
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„"Mit der „AOK Mein Leben"-App erhalten Sie Einblick in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) und haben die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten selbst zu verwalten." Die Support-Tabelle listet ausdrücklich "AOK: Rheinland/Hamburg | Telefon-Support: 0800 0326320 | aok.mein.leben@rh.aok.de".“
Quelle · Stand 18. Juli 2026
E-Rezept
ja
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„"Sie können Ihre E-Rezepte mit der „AOK Mein Leben"-App in der Apotheke einlösen."“
Quelle · Stand 18. Juli 2026
Videosprechstunde
ja
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„"Mit den Videoberatungen zu den Fachrichtungen Dermatologie, Orthopädie, Onkologie und Schwangerschaft & Geburt von AOK-Clarimedis können Sie den Rat unserer Hautärztinnen, Orthopädinnen, Onkologen und Hebammen bequem von zuhause einholen." Die Seite listet unter "Dies ist eine Leistung der folgenden AOKs:" ausdrücklich "AOK Rheinland/Hamburg".“
Quelle · Stand 18. Juli 2026

Zum Bonusprogramm: Kein fester Höchstbetrag in der Satzung — punktebasiert. Zwei Modelle, parallele Teilnahme ausgeschlossen: AOK-Fit+ (Bonuspunkte → Geldprämie, 100 Punkte = 1,00 EUR) und AOK-Vital+ (Bonuspunkte → zweckgebundener Zuschuss zu Gesundheitsleistungen, 100 Punkte = 2,00 EUR). Die Höhe ergibt sich aus der Zahl nachgewiesener Maßnahmen; eine jährliche Euro-Obergrenze wird in Satzung und Anhang 3 nicht genannt.

Günstigere Alternativen

KasseZusatzbeitragErsparnis / JahrWechseln
BKK firmus

nur wählbar in: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt

2,18 %264 €Online Mitglied werden
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

nur wählbar in: Rheinland-Pfalz, Saarland

2,47 %195 €Online Mitglied werden
BKK Faber-Castell & Partner

nur wählbar in: Bayern

2,48 %192 €Online Mitglied werden

Ersparnis p.a. bei 47.500 € Brutto/Jahr (angestellt) — Beispielwert, da kein Einkommen angegeben. Nur der Zusatzbeitrag, halber Satz für Angestellte.

Das ist ein Beispielwert bei 47.500 € Brutto/Jahr. Im Rechner siehst du deine persönliche Ersparnis.

Kostenloser Beitrags-Alarm

Wir sagen dir, wenn die AOK Rheinland/Hamburg erhöht

Kostenloser E-Mail-Alarm, sobald die AOK Rheinland/Hamburg den Zusatzbeitrag ändert — inklusive deiner Ersparnis und Kündigungsfrist.

Dauert eine halbe Minute. Nach der Bestätigung kannst du deine Warnung noch persönlicher machen — freiwillig.

Wo ist die AOK Rheinland/Hamburg wählbar?

Die AOK Rheinland/Hamburg ist regional geöffnet für: Hamburg, Nordrhein-Westfalen.

Alternativen im Vergleich

Alle Krankenkassen im Vergleich →

Passend dazu im Wissen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland/Hamburg?
Der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland/Hamburg liegt seit 1. Januar 2026 bei 3,29 %. Das ist 0,39 % mehr als der aktuelle Marktdurchschnitt von 2,90 %.
Kann ich die AOK Rheinland/Hamburg wechseln, wenn sie erhöht?
Ja. Erhöht die AOK Rheinland/Hamburg ihren Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der Erhöhung. Aktuell wäre zum Beispiel die BKK firmus mit 2,18 % günstiger. Richte den Alarm unten ein, dann sagen wir dir sofort Bescheid, sobald eine Erhöhung bestätigt ist.
Ist die AOK Rheinland/Hamburg in meinem Bundesland wählbar?
Die AOK Rheinland/Hamburg ist wählbar in: Hamburg, Nordrhein-Westfalen. Prüfe vor einem Wechsel, ob dein Bundesland dabei ist.
Wie gut ist die AOK Rheinland/Hamburg insgesamt?
In unserer Gesamtbewertung erreicht die AOK Rheinland/Hamburg 69 von 100 Punkten im Marktvergleich (Grundlage: Preis + Leistungen). Wie sich der Score genau zusammensetzt und was er bewusst nicht bewertet, legen wir auf der Seite Score-Methodik offen. Entscheidend für dich bleibt vor allem der Zusatzbeitrag von 3,29 % — und ob du bei einer Erhöhung rechtzeitig gewarnt wirst. Genau dafür richtest du unten den Alarm ein.