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Bonusprogramme: Satzung gegen Werbeversprechen

Von der KassenPuls Redaktion · Stand: 18. Juli 2026

Nein, „200 Euro" ist keine Zusage. Die Techniker Krankenkasse bewirbt „bis zu 200 Euro" Bonus pro Jahr — in ihrer Satzung steht dieser Betrag nicht. Das Programm ist punktebasiert (100 Bonuspunkte = 1,00 Euro) und deckelt keinen festen Euro-Betrag; ihr Satzungs-Höchstbetrag ist bei uns deshalb „keine Angabe". Nur 28 von 92 Kassen schreiben überhaupt eine konkrete Euro-Obergrenze fest. „Bis zu 200 Euro" ist ein Rechenbeispiel, keine Garantie.

Das Versprechen und die Satzung

„Sichere dir bis zu 200 Euro Bonus" — mit diesem Satz wirbt die Techniker Krankenkasse für ihr Bonusprogramm. Die Techniker Krankenkasse ist bundesweit wählbar und mit 2,69 % Zusatzbeitrag eine der günstigen Kassen. Die 200 Euro klingen wie eine feste Größe. Sie sind es nicht. Denn was eine Krankenkasse zahlen muss, steht nicht in der Werbung, sondern in ihrer Satzung — dem rechtsverbindlichen Regelwerk nach § 65a SGB V. Und dort taucht die Zahl 200 nirgends auf.

Wir zeigen bei jeder Kasse den Betrag, den die Satzung deckt. Bei der Techniker Krankenkasse ist dieses Feld keine Angabe — und zwar mit Absicht, nicht aus Nachlässigkeit. Die Satzung regelt nur den Punktwert, keinen Euro-Deckel. Nebeneinander gestellt sieht der Unterschied so aus:

Techniker Krankenkasse: Satzung gegen Werbung Links das rechtsverbindliche Regelwerk, rechts das Marketing-Rechenbeispiel — dieselbe Kasse, zwei Zahlen.

In der Satzung

keine Angabe

fester Euro-Höchstbetrag

„Die Teilnehmenden erhalten Bonuspunkte für Gesundheitsmaßnahmen entsprechend der Anlage 3 zur TK-Satzung. Die Summe der Bonuspunkte je Teilnahmejahr bestimmt die Höhe des Gesundheitsbonus. 100 Bonuspunkte haben den Wert von 1,00 Euro. (§ 26 TK-Satzung, Anlage 3)"

In der Werbung

bis zu 200 €

„pro Teilnahmejahr", teils „auf 400 € verdoppeln"

Rechenbeispiel für den Bestfall: rund 20 nachgewiesene Maßnahmen à 1.000 Punkte. Steht so nicht in der Satzung.

Quelle: Techniker Krankenkasse — Satzung § 26 & Anlage 3 sowie tk.de, Stand 18. Juli 2026

Beide Zahlen sind nicht „falsch". Sie beantworten nur verschiedene Fragen. Die Werbung sagt: Was ist maximal drin, wenn du alles mitnimmst? Die Satzung sagt: Worauf hast du einen Anspruch? Für eine Kaufentscheidung zählt die zweite Frage — und deren Antwort ist hier ein Punktwert, kein Euro-Betrag.

Warum die Satzung so viel schwerer wiegt als eine Anzeige, hat einen einfachen Grund: Sie ist das rechtsverbindliche Grundgesetz der Kasse. Jede gesetzliche Krankenkasse muss ihr Bonusprogramm nach § 65a SGB V in der Satzung regeln, und die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Was dort steht, kann die Kasse dir nicht einfach streichen. Ein Werbebanner dagegen kann eine Marketingabteilung morgen austauschen. Wenn eine beworbene Bonushöhe und die Satzung auseinandergehen, gilt die Satzung — deshalb ist sie für uns die einzige belastbare Quelle für eine Zahl.

Warum „bis zu 200 €" nichts garantiert

Das TK-Bonusprogramm ist punktebasiert: Für jede nachgewiesene Gesundheitsmaßnahme — Vorsorgeuntersuchung, Sportabzeichen, Mitgliedschaft im Sportverein, Nichtraucherkurs — gibt es Bonuspunkte. Der Wechselkurs steht in der Satzung: 100 Punkte sind 1,00 Euro wert. Damit lässt sich die Werbezahl rückwärts nachrechnen. 200 Euro entsprechen 20.000 Punkten — also rund 20 einzelnen Maßnahmen in einem einzigen Jahr. Das ist der theoretische Bestfall einer sehr aktiven Person, nicht der Regelfall.

Dreh die Rechnung um, und die Werbezahl schrumpft schnell. Wer im Jahr etwa fünf Maßnahmen nachweist — sagen wir Vorsorge, Zahnprophylaxe, ein Sportabzeichen und zwei Kurse — kommt bei demselben Punktwert rechnerisch auf grob 50 Euro, nicht auf 200. Das ist keine Kritik am Programm: 50 Euro fürs Mitmachen sind ein netter Bonus. Es zeigt nur, wie weit der beworbene Höchstbetrag vom Alltag entfernt ist. Genau deshalb ist „bis zu" das entscheidende Wort in „bis zu 200 Euro" — es steht für den Extremfall, den die wenigsten erreichen.

Zwei weitere Marketing-Kniffe stecken in solchen Versprechen. Erstens die Verdopplung: Statt sich den Bonus auszahlen zu lassen, kann man ihn mit doppeltem Wert als Zuschuss zu Gesundheitsleistungen wählen — aus „bis zu 200 Euro" wird in der Anzeige schnell „bis zu 400 Euro". Das ist derselbe Bonus, nur anders verwendet, nicht doppelt so viel Geld auf dem Konto. Zweitens: Viele beworbene Beträge stehen gar nicht in der Satzung, sondern nur auf einer Kampagnenseite — und die kann sich ändern, ohne dass die Satzung angefasst wird. Ob sich der Aufwand für dich überhaupt rechnet, ist eine eigene Frage; sie beantwortet unser Grundlagen-Artikel Bonusprogramme — lohnen sie sich?.

Für unsere Datenbank heißt das: Wir speichern die 200 Euro nicht als Leistung. Ein Wert, den die Satzung nicht deckt, wäre eine Werbeaussage, die wir nur weiterreichen würden. Deshalb steht bei der Techniker Krankenkasse im Feld „Bonus-Höchstbetrag" ehrlich keine Angabe — und der belegte Fakt daneben: 100 Punkte = 1,00 Euro, ohne Jahresmaximum in der Satzung.

Noch etwas lässt die Werbung gern weg: Einen Bonus gibt es nicht fürs Nichtstun. Du musst die Maßnahmen erst durchführen, dokumentieren und einreichen — und die Gutschrift kommt in der Regel im Folgejahr. Ein Teil der Aktivitäten kostet vorher Geld, etwa Kursgebühren oder der Vereinsbeitrag, das der Bonus nur teilweise zurückholt. Für Menschen, die ohnehin Sport treiben und zur Vorsorge gehen, ist das ein fairer Mitnahmeeffekt. Als Grund, eine teurere Kasse zu wählen, taugt es fast nie.

Wer wirklich eine Obergrenze nennt

Nicht jede Kasse hält es wie die Techniker Krankenkasse. Ein Teil schreibt einen echten Euro-Höchstbetrag in die Satzung oder nennt ihn belegbar auf der Website. Aber es ist eine Minderheit: Von den 92 Kassen in unserem Register beziffern nur 28 eine konkrete Obergrenze. Bei den anderen 64 ist der Bonus punktebasiert, unbeziffert — oder es gibt schlicht keine belastbare Zahl.

Euro-Obergrenze fürs Bonusprogramm: 28 von 92 Kassen nennen eine Anteil der Kassen mit einer konkreten Euro-Obergrenze gegenüber denen mit punktebasiertem oder unbeziffertem Bonus.
Nennen eine Euro-Obergrenze 28 Punktebasiert / keine Euro-Zahl 64

Quelle: Kassen-Satzungen & -Websites (leistungen-Datensatz), Stand 18. Juli 2026

Wo eine Zahl steht, reicht die Spanne von 50 € bis 380 € pro Jahr, im Schnitt 195 €. Aber Vorsicht: Selbst von diesen beziffernden Kassen zitiert nur rund die Hälfte (54 %) die Satzung — der Rest beruft sich auf eine Website. Ein Satzungswert ist die härtere Zusage. Ein sauberes Gegenbeispiel zur Techniker Krankenkasse ist die IKK - Die Innovationskasse: Ihre Satzung nennt einen festen Höchstbetrag von 350 € — eine Zahl, auf die du dich berufen kannst, keine Kampagnen-Rechnung.

Der Unterschied zwischen Satzung und Website ist keine Spitzfindigkeit. Ein Betrag in der Satzung ist genehmigt und bleibt, bis der Verwaltungsrat ihn ändert. Eine Zahl auf einer Kampagnenseite kann still angepasst werden — und sie taucht oft nur beim aktuellen Werbe-Höchstwert auf, nicht beim garantierten Minimum. Bei jeder Kasse notieren wir deshalb, ob die Zahl aus der Satzung oder von der Website stammt. Fehlt beides, bleibt das Feld „keine Angabe" — wir schätzen keinen Bonus und übernehmen keine Werbeaussage als Fakt.

Genau hier liegt der Unterschied zu Leistungen, die von Natur aus in Euro ausgewiesen sind. Beim Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung etwa nennen fast alle Kassen einen klaren Jahresbetrag — nachzulesen im Vergleich Zahnreinigung: Zuschuss der Kassen im Vergleich. Beim Bonusprogramm ist die vergleichbare Euro-Zahl dagegen die Ausnahme, nicht die Regel.

So liest du ein Bonusprogramm richtig

Ein Bonusprogramm zu bewerten heißt, die Werbung von der Satzung zu trennen. Vier Fragen helfen dir dabei:

  1. Steht der Betrag in der Satzung? Nur was dort geregelt ist, ist eine Zusage. Kampagnenseiten und Prospekte dürfen werben; die Satzung bindet die Kasse.
  2. Euro-Deckel oder Punktwert? „Bis zu X Euro" ist meist ein Bestfall. Frag nach dem Punktwert und danach, ob es ein Jahresmaximum gibt — oft gibt es keins.
  3. Auszahlung oder Zuschuss? Verdopplungen wie „bis zu 400 Euro" bedeuten fast immer: Zuschuss zu Gesundheitsleistungen, nicht Geld aufs Konto.
  4. Wie viel Aufwand steckt drin? Der Höchstbonus setzt oft ein Dutzend und mehr Maßnahmen voraus. Rechne mit dem, was du realistisch nachweist, nicht mit dem Maximum.

Und der wichtigste Punkt: Ein Bonusprogramm ist selten ein guter Grund, die Kasse zu wählen. Der Bonus ist ein Extra von ein paar Dutzend Euro; der Zusatzbeitrag entscheidet über hunderte Euro im Jahr. Wo Kassen sich wirklich unterscheiden — und wo fast alle gleich sind — ordnet der Artikel Wo sich Krankenkassen wirklich unterscheiden ein. Und ob deine eigene Kasse beim Preis vorne oder hinten liegt, siehst du im Kassenvergleich. Das Bonusprogramm rechnest du dann obendrauf — mit der Zahl aus der Satzung, nicht der aus der Anzeige.

Kurz gesagt: Behandle den Bonus wie das Kleingedruckte, nicht wie die Überschrift. Vergleiche zuerst den Zusatzbeitrag, dann die Leistungen, die du wirklich nutzt — und lies die versprochene Bonushöhe in der Satzung nach, bevor du sie einplanst. Was eine Kasse dir zusichert, steht im Regelwerk; was sie dir zeigt, steht auf dem Werbebanner. Der Unterschied kostet dich nichts, wenn du ihn kennst.

Quellen

Häufige Fragen

Zahlt die Techniker Krankenkasse wirklich 200 Euro Bonus?
Garantiert ist das nicht. „Bis zu 200 Euro" ist ein Werbe-Rechenbeispiel: Weil 100 Bonuspunkte 1,00 Euro wert sind, müsstest du dafür rund 20.000 Punkte — etwa 20 einzelne Maßnahmen in einem Teilnahmejahr — nachweisen. Die Satzung selbst nennt keinen festen Höchstbetrag, sie regelt nur den Punktwert. Wie viel am Ende herauskommt, hängt allein davon ab, wie viele Maßnahmen du belegst.
Warum listet ihr keine Bonus-Obergrenze für die Techniker Krankenkasse?
Weil ihre Satzung keine nennt. Wir tragen nur ein, was in der Satzung oder auf der Kassen-Website konkret belegt ist. Die 200 Euro stehen ausschließlich in der Werbung — sie als Fakt zu speichern hieße, eine Anzeige nachzudrucken. Einen Wert, den die Satzung nicht deckt, führen wir als „keine Angabe".
Wie viele Krankenkassen veröffentlichen überhaupt eine Bonus-Obergrenze?
28 der 92 Kassen in unserem Register nennen eine konkrete Euro-Obergrenze fürs Bonusprogramm. Sie reichen von 50 € bis 380 € pro Jahr (Durchschnitt 195 €). Bei den übrigen ist der Bonus punktebasiert oder gar nicht beziffert — obwohl 90 Kassen ein Bonusprogramm anbieten.
Wie funktionieren punktebasierte Bonusprogramme?
Für jede nachgewiesene Gesundheitsmaßnahme — Vorsorge, Sport, Nichtrauchen, Zahnprophylaxe — bekommst du Bonuspunkte. Ein fester Umrechnungskurs macht daraus Geld; bei der Techniker Krankenkasse sind 100 Punkte 1,00 Euro wert. Ob es ein Jahresmaximum gibt, steht in der Satzung — oft steht dort keins. Die in der Werbung genannte Summe ist der theoretische Bestfall, wenn du das komplette Maßnahmenpaket erfüllst.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Alle Zahlen stammen aus der amtlichen GKV-Stammdatendatei und den Satzungen der Kassen; maßgeblich sind stets die Angaben deiner Krankenkasse. Angaben ohne Gewähr. Keine Beratung zu privaten Kranken- oder Zusatzversicherungen.

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