Ratgeber
Bonusprogramme der Krankenkassen: lohnt sich das?
Stand: 13. Juli 2026
Was ist ein Bonusprogramm?
Jede gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, ein Bonusprogramm nach § 65a SGB V anzubieten. Die Kasse legt in ihrer Satzung fest, für welches gesundheitsbewusste Verhalten es Punkte oder Geld gibt – etwa für wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen, empfohlene Impfungen, Mitgliedschaften im Sportverein oder Fitnessstudio, oder die Teilnahme an anerkannten Präventionskursen zu Bewegung, Ernährung oder Stressabbau. Die Nachweise sammelst du meist in einem Bonusheft oder in der App deiner Kasse; Ärzt:innen oder Kursleiter:innen bestätigen die Teilnahme mit Stempel oder Unterschrift.
Am Jahresende – oder nach Erreichen bestimmter Punktzahlen – zahlt die Kasse den Bonus als Geldbetrag, als Gutschrift für Gesundheitsleistungen (z. B. Zuschüsse zu Zahnersatz oder Sehhilfen) oder gelegentlich als Sachprämie aus.
Wie viel bringt das konkret?
Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Betrag – wie hoch der Bonus ausfällt, hängt komplett von der Kasse ab. Manche Kassen zahlen pro Maßnahme feste Beträge und deckeln die Gesamtsumme, andere sammeln Punkte, die du gegen Geld oder Gesundheitsleistungen eintauschst. Laut Finanztip liegen die realistischen Jahresbeträge je nach Kasse zwischen etwa 120 € und rund 400 € – wer nur wenige Maßnahmen nachweist, bekommt entsprechend weniger. Bevor du mit einem bestimmten Betrag planst, lohnt sich ein Blick ins Bonusheft oder die Bonus-Übersicht deiner eigenen Kasse: Dort steht genau, wie viele Punkte welche Maßnahme bringt und ab wann ausgezahlt wird.
Bleibt der Bonus steuerfrei?
In den meisten Fällen ja. Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 regelt § 10 Abs. 2b Sätze 2 und 3 EStG unbefristet: Bonuszahlungen nach § 65a SGB V mindern bis zu einer Höhe von 150 € pro versicherter Person und Jahr nicht deinen Sonderausgabenabzug für die Krankenversicherung. Vorher galt praktisch dieselbe 150-€-Grenze bereits als Vereinfachungsregelung per BMF-Schreiben – sie ist mit dem Jahressteuergesetz 2024 fest ins Gesetz übernommen worden.
Zahlt deine Kasse mehr als 150 € Bonus im Jahr, behandelt das Finanzamt den übersteigenden Betrag standardmäßig als Beitragsrückerstattung – sie kürzt dann deinen Sonderausgabenabzug für die Krankenversicherung entsprechend. Du kannst dem widersprechen, wenn du nachweist, dass die Zahlung tatsächlich für selbst getragene Vorsorge- oder Gesundheitskosten war und keine reine Beitragsrückerstattung ist.
Der Bonus wiegt den Zusatzbeitrag nicht auf
Ein Bonusprogramm klingt attraktiv – ändert aber nichts am größten Kostenhebel: dem Zusatzbeitrag deiner Kasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,90 %, die Spanne unter den gesetzlichen Kassen reicht von 2,18 % bis 4,39 %. Schon 1 Prozentpunkt Unterschied kostet bei mittlerem Einkommen schnell mehrere hundert Euro im Jahr – das kann einen Bonus von 150 € oder auch 300 € pro Jahr klar übersteigen. Ein gutes Bonusprogramm ist ein netter Nebeneffekt, aber kein Grund, bei einer teuren Kasse zu bleiben.
Rechne im Sparrechner nach, wie viel dich der Zusatzbeitrag deiner aktuellen Kasse tatsächlich kostet, und vergleiche im Kassenvergleich Zusatzbeitrag und Bonusprogramm gemeinsam, bevor du dich für einen Wechsel entscheidest oder dagegen.
Quellen
- § 65a SGB V — Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten (gesetze-im-internet.de)
- § 10 Einkommensteuergesetz (150-€-Regelung für Bonusleistungen, gesetze-im-internet.de)
- Finanztip: Bonusprogramme der Krankenkassen im Vergleich
- Stiftung Warentest: Krankenkassen-Bonus — was Steuerzahler wissen müssen
- Verbraucherzentrale: Bonusprogramme der Krankenkassen — darauf solltest du achten