Wählbarkeit
Die sechs Ersatzkassen im Vergleich: von 2,59 % bis 3,78 %
Von der KassenPuls Redaktion · Stand: 18. Juli 2026
Die sechs bundesweit wählbaren Ersatzkassen — Techniker, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK — verlangen 2026 sehr unterschiedliche Zusatzbeiträge: von 2,59 % (hkk Krankenkasse) bis 3,78 % (KKH Kaufmännische Krankenkasse). Das sind über einen Prozentpunkt Unterschied bei identischer gesetzlicher Grundversorgung. Bei 47.500 € Bruttojahreslohn trennen die günstigste und die teuerste rund 283 € im Jahr (Angestellte).
Was eine Ersatzkasse ist
„Ersatzkasse" ist keine Marke, sondern eine Kassenart — eine von fünf im gesetzlichen System, neben den AOK, den Betriebskrankenkassen (BKK), den Innungskrankenkassen (IKK) und der Knappschaft. Historisch waren die Ersatzkassen die Kassen der Angestellten. Heute ist dieser Ursprung nur noch Geschichte: Alle sechs sind für jede und jeden bundesweit frei wählbar (§ 173 SGB V), egal ob du angestellt, selbständig oder Rentner bist.
Es gibt genau sechs davon: Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK. Zusammen versichern sie einen großen Teil der gesetzlich Versicherten und tragen die bekanntesten Namen im Markt. Genau deshalb landen sie zuerst in der engeren Auswahl, wenn jemand die Kasse wechselt.
Der entscheidende Punkt für den Vergleich: Der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt und bei allen sechs praktisch identisch. Arztbesuch, Krankenhaus, Medikamente, Vorsorge — überall gleich. Der einzige echte Preisunterschied ist der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt (§ 242 SGB V). Weil alle sechs bundesweit offen sind, ist die Wählbarkeit hier — anders als bei vielen BKK — nie das Problem. Wie stark Wohnort und Kassenart sonst über deine Optionen entscheiden, zeigt unser Überblick Krankenkassen nach Bundesland.
Die sechs im Überblick
Sortiert nach Zusatzbeitrag 2026, von günstig nach teuer. Der Balken zeigt die Höhe des Zusatzbeitrags, rechts die Mitgliederzahl aus der amtlichen Stammdatendatei.
Quelle: GKV-Stammdatendatei (§ 98a SGB IV), Stand 18. Juli 2026
Am unteren Ende steht die hkk Krankenkasse mit 2,59 %, am oberen die KKH Kaufmännische Krankenkasse mit 3,78 %. Der einfache Schnitt der sechs liegt bei 3,07 % — und 3 der sechs liegen über dem amtlichen Durchschnitt von 2,90 %, den das Bundesgesundheitsministerium nach § 242a SGB V festlegt.
Über einen Prozentpunkt Unterschied
Zwischen günstigster und teuerster Ersatzkasse liegen 1,19 Prozentpunkte. Das klingt klein, ist aber echtes Geld — denn der Zusatzbeitrag ist ein Prozentsatz auf dein beitragspflichtiges Einkommen. Bei einem Bruttojahreslohn von 47.500 € kostet dich der Wechsel von der teuersten zur günstigsten Ersatzkasse als Angestellte rund 283 € im Jahr weniger.
Für Selbständige ist der Unterschied doppelt so groß: 565 € im Jahr. Der Grund steht in § 249 SGB V: Angestellte tragen den Zusatzbeitrag nur zur Hälfte, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Selbständige und freiwillig Versicherte zahlen den vollen Satz allein — sie profitieren also doppelt von einer günstigen Kasse. Nach oben deckelt die Beitragsbemessungsgrenze das Ganze: Über 69.750 € Jahresbrutto (2026) zählt kein weiterer Euro mit.
Und dieser Betrag fällt nicht einmalig an, sondern jedes Jahr aufs Neue. Wer einmal in die günstigere Kasse wechselt, spart die Differenz Jahr für Jahr — solange sich die Beiträge nicht wieder verschieben. Genau deshalb lohnt der Blick auf die zweite Nachkommastelle: Aus 1,19 Prozentpunkten werden über mehrere Jahre schnell vierstellige Beträge.
Wichtig für die Einordnung: Der niedrigere Beitrag kauft dir keine schlechtere Versorgung. Die gesetzliche Grundleistung ist bei allen sechs dieselbe. Wo deine eigene Kasse in dieser Spanne steht und was ein Wechsel konkret bringt, siehst du im Kassenvergleich.
Groß heißt nicht günstig
Ein verbreiteter Reflex: „Die große, bekannte Kasse wird schon die beste sein." Die Zahlen sagen etwas anderes. Die mitgliederstärkste Ersatzkasse ist die Techniker Krankenkasse mit 12,4 Mio. Mitgliedern — sie liegt mit 2,69 % zwar günstig, aber nicht ganz vorn. Die hkk Krankenkasse unterbietet sie mit 2,59 %, obwohl sie nur 1,0 Mio. Mitglieder hat.
Noch deutlicher wird es an den beiden Größten direkt: Die zweitgrößte, die BARMER (8,2 Mio. Mitglieder), verlangt mit 3,29 % deutlich mehr als die etwa gleich bekannte Techniker Krankenkasse. Zwei Häuser ähnlicher Größe, weit auseinander beim Preis. Größe ist bei den Ersatzkassen also kein Signal für einen günstigen Beitrag — und erst recht kein Signal für bessere Leistungen, weil die gesetzlich ohnehin gleich sind.
Auch das Gegenstück stimmt nicht: Klein heißt nicht automatisch teuer. Die mitgliederschwächste der sechs, die HEK - Hanseatische Krankenkasse mit 0,6 Mio. Mitgliedern, liegt mit 2,89 % keineswegs am oberen Ende. Zwischen Mitgliederzahl und Beitrag gibt es bei den Ersatzkassen schlicht keinen erkennbaren Zusammenhang — weder nach oben noch nach unten. Der Bekanntheitsgrad einer Kasse ist damit kein Argument für die Wahl; die einzige belastbare Kennzahl bleibt der Beitrag selbst.
Genau diese beiden Kassen stellen wir Kopf an Kopf gegenüber — Beitragsverlauf, Bewertung und Leistungen im Detail — in TK oder BARMER. Die Einzelprofile findest du auf den Kassenseiten der Techniker Krankenkasse und der BARMER.
Welche passt zu dir?
Weil die gesetzliche Grundleistung überall gleich ist, entscheidest du bei den Ersatzkassen im Wesentlichen über zwei Dinge: den Zusatzbeitrag — den größten und dauerhaften Preisunterschied — und die freiwilligen Satzungs- und Bonusleistungen, die von Kasse zu Kasse variieren: Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, zur Osteopathie oder ein Bonusprogramm. Diese Extras können einige Euro ausmachen, ändern aber selten etwas an der Grundrechnung: Der Zusatzbeitrag ist meist der größere Hebel.
Ein praktischer Filter: Wenn du keinen speziellen Zusatznutzen brauchst, orientiere dich am Beitrag — die günstigste bundesweite Ersatzkasse spart dir jedes Jahr aufs Neue. Wenn dir bestimmte Leistungen wichtig sind, prüfe zuerst, welche Kasse sie laut Satzung wirklich zahlt, und rechne den Beitrag gegen. Alle Beiträge, Bewertungen und Leistungen nebeneinander findest du im Kassenvergleich; ob es sich für dein Einkommen lohnt, zeigt dir der Ersparnis-Rechner.
Und noch ein Grund, den Beitrag im Blick zu behalten: Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag beschlossen, die Warnpflicht der Krankenkassen zu streichen (§ 175 Abs. 4 Sätze 7 und 8 SGB V). Die Streichung greift am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt — die steht noch aus. Wir verfolgen sie und warnen dich ab dem ersten Tag. Wenn deine Ersatzkasse erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V) — aber du musst die Erhöhung erst einmal mitbekommen. Wechseln kannst du danach unkompliziert; die neue Kasse übernimmt die Kündigung für dich.