Markt & Preis
Was ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag dich wirklich kostet
Von der KassenPuls Redaktion · Stand: 18. Juli 2026
Ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag kostet dich nicht 1 % deines Bruttos, sondern — als Angestellter — nur die Hälfte davon, weil dein Arbeitgeber die andere Hälfte trägt (§ 249 SGB V). Bei 47.500 € Brutto sind das rund 238 € im Jahr. Selbständige zahlen den vollen Satz: 475 €. Ein halber Prozentpunkt kostet entsprechend die Hälfte. Über 69.750 € Brutto (Beitragsbemessungsgrenze) ändert sich nichts mehr.
Die kurze Antwort in Euro
„Meine Kasse erhöht um einen Prozentpunkt" klingt nach viel — aber wie viel Geld ist das konkret? Die häufigste Fehlannahme: Ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag sei ein Prozent deines Bruttoeinkommens. Das stimmt nicht. Als Angestellter zahlst du nur die Hälfte, weil dein Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt. Bei 47.500 € Brutto im Jahr kostet dich ein voller Prozentpunkt darum rund 238 € — nicht 475 €. Ein halber Prozentpunkt entsprechend die Hälfte, also etwa 119 €.
Für die zwei häufigsten Suchvarianten heißt das konkret: Ein voller Prozentpunkt Unterschied kostet einen Angestellten mit mittlerem Einkommen rund 238 € im Jahr, ein halber Prozentpunkt etwa 119 €. Diese Zahlen gelten unabhängig davon, welche Kasse du gerade hast — es zählt allein die Differenz der Zusatzbeiträge, nicht ihr absoluter Wert. Ob du von 3,4 % auf 2,4 % gehst oder von 2,9 % auf 1,9 %: Ein Prozentpunkt bleibt ein Prozentpunkt.
Was der Zusatzbeitrag überhaupt ist und warum er der einzige echte Preisunterschied zwischen den Kassen ist, steht im Grundlagen-Artikel Zusatzbeitrag einfach erklärt. Hier geht es nur um eine Frage: Was macht ein Prozentpunkt in Euro? Wenn du deine persönliche Zahl mit deinem echten Einkommen und dem echten Satz deiner Kasse willst, rechnet der Ersparnis-Rechner sie dir in Sekunden aus. Dieser Artikel erklärt, wie die Zahl zustande kommt.
So rechnet sich ein Prozentpunkt
Die Formel ist einfach. Dein beitragspflichtiges Einkommen (dein Brutto, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze) mal die Satzdifferenz in Prozent mal deinem Anteil. Für einen Angestellten mit 47.500 € Brutto und einem Prozentpunkt heißt das: 47.500 € × 1,00 % × 0,5 = 238 € im Jahr. Ein Selbständiger trägt den vollen Satz, also 47.500 € × 1,00 % × 1,0 = 475 €.
Wichtig für die Einordnung: Auf dein Einkommen zahlst du ohnehin den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, der bei jeder gesetzlichen Kasse identisch ist. Der Zusatzbeitrag kommt obendrauf — und er ist der einzige Teil, den die Kassen selbst festlegen. Der gesamte Preisunterschied zwischen zwei Kassen entscheidet sich also an genau diesen Nachkommastellen. Genau deshalb lohnt es sich, sie in Euro zu übersetzen.
Weil das lineare Mathematik ist, skaliert es sauber mit dem Einkommen: Wer doppelt so viel verdient, zahlt für denselben Prozentpunkt doppelt so viel — bis zum Deckel. Die folgende Tabelle zeigt beide Satzdifferenzen für vier Bruttostufen. Alle Beträge sind der Teil, den du selbst pro Jahr trägst.
| Brutto/Jahr | 1,00 Prozentpunkt | 0,50 Prozentpunkte | ||
|---|---|---|---|---|
| Angestellt | Selbständig | Angestellt | Selbständig | |
| 30.000 € | 150 € | 300 € | 75 € | 150 € |
| 47.500 € | 238 € | 475 € | 119 € | 238 € |
| 60.000 € | 300 € | 600 € | 150 € | 300 € |
| 69.750 € (BBG) | 349 € | 698 € | 174 € | 349 € |
Quelle: Eigene Berechnung mit dem KassenPuls-Ersparnis-Rechner (savings.ts); BBG 2026 = 69.750 €. Stand 18. Juli 2026
Zwei Muster fallen sofort auf. Die Selbständigen-Spalten sind exakt doppelt so hoch wie die Angestellten-Spalten daneben. Und die letzte Zeile bei 69.750 € ist zugleich das Maximum — mehr kostet ein Prozentpunkt nie, egal wie hoch dein Gehalt darüber liegt.
Auf den Monat heruntergerechnet wirkt ein Prozentpunkt harmloser: Die 238 € eines Angestellten bei 47.500 € sind rund 19,83 € im Monat. Genau diese Kleinteiligkeit ist die Falle — pro Gehaltsabrechnung fällt es kaum auf, übers Jahr summiert es sich zu einer echten Zahl. Und weil eine Erhöhung dauerhaft gilt, zahlst du sie Jahr für Jahr weiter, bis du wechselst.
An den Rändern der Tabelle wird das Prinzip greifbar. Ein Angestellter mit 30.000 € Brutto zahlt für einen Prozentpunkt 150 € im Jahr, einer mit 60.000 € doppelt so viel, nämlich 300 €. Verdoppelt sich das Einkommen, verdoppelt sich der Betrag — solange du unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibst. Ein halber Prozentpunkt ist immer exakt die Hälfte der Ein-Punkt-Spalte, weil in der Formel nur die Satzdifferenz getauscht wird.
Angestellt zahlt die Hälfte, Selbständige alles
Der Grund für den Faktor zwei steht in § 249 SGB V: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden paritätisch getragen. Arbeitgeber und Beschäftigte teilen sich sowohl den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % als auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag je zur Hälfte. Für dich als Angestellten bleibt von einem Prozentpunkt darum nur ein halber übrig. Selbständige und freiwillig Versicherte ohne Arbeitgeberzuschuss zahlen den vollen Satz allein — bei gleichem Einkommen doppelt so viel.
Die Arbeitgeberhälfte heißt nicht, dass der Zusatzbeitrag für dich gratis ist — sie ist Teil deiner gesamten Arbeitskosten. Für deinen Nettolohn zählt aber nur der Teil, der dir tatsächlich vom Brutto abgezogen wird, und das ist die Hälfte. Für Selbständige und freiwillig Versicherte ohne Arbeitgeberzuschuss gibt es diese zweite Schulter nicht: Sie tragen den Beitrag auf ihr beitragspflichtiges Einkommen in voller Höhe.
Quelle: Eigene Berechnung mit dem KassenPuls-Ersparnis-Rechner (savings.ts). Stand 18. Juli 2026
Für Selbständige verdoppelt sich damit jede Erhöhung — ein Punkt, den wir eigens durchrechnen: Warum Selbständige den Zusatzbeitrag doppelt zahlen. Ein kleines Zahlenspiel aus der Tabelle: Ein Selbständiger zahlt für 0,50 Prozentpunkte (238 €) genau so viel wie ein Angestellter für 1,00 Prozentpunkt (238 €). Halber Satz auf den doppelten Punkt — es kommt dasselbe heraus.
Diese Verdopplung ist der Grund, warum eine breite Erhöhungswelle Selbständige härter trifft. Steigt der Zusatzbeitrag im Markt, verdoppelt sich für sie jeder Prozentpunkt gegenüber einem Angestellten mit demselben Einkommen. Umgekehrt ist auch die Ersparnis eines Wechsels für Selbständige doppelt so groß — ein Argument, das in der Praxis oft untergeht.
Der Deckel: Beitragsbemessungsgrenze
Beiträge werden nicht auf dein ganzes Einkommen berechnet, sondern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt sie 2026 bei 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat). Jeder Euro darüber ist beitragsfrei. Für die Kosten eines Prozentpunkts heißt das: Ab diesem Gehalt ändert sich nichts mehr. Ein Angestellter mit 80.000 € Brutto zahlt für einen Prozentpunkt exakt 349 € — dieselbe Zahl wie bei genau 69.750 €.
Deshalb ist die letzte Zeile der Tabelle oben zugleich die Obergrenze. Wer über der BBG verdient, für den ist die absolute Euro-Belastung eines Prozentpunkts gedeckelt — relativ zum Einkommen wird sie sogar kleiner. Wie die Grenze funktioniert, wie sie sich von 66.150 € (2025) auf 69.750 € (2026) verschoben hat und was das für Gutverdiener bedeutet, steht ausführlich in Beitragsbemessungsgrenze 2026: ab welchem Gehalt sich nichts mehr ändert.
Die BBG wird jährlich per Verordnung an die Lohnentwicklung angepasst. Wer nahe an der Grenze verdient, für den steigt damit auch die Bemessungsbasis — ein Prozentpunkt kostet dann ein paar Euro mehr als im Vorjahr, selbst wenn der Satz gleich geblieben wäre. Für die meisten Beschäftigten liegt das ganze Brutto ohnehin unter der Grenze; dann zählt jeder verdiente Euro, und die Tabelle oben passt eins zu eins.
Deine eigene Zahl
Die Tabelle rechnet mit runden Satzdifferenzen. In der Realität ist der Unterschied zwischen Kassen oft größer als ein Prozentpunkt: Die Spanne reicht heute von 2,18 % (BKK firmus) bis 4,39 % (BKK24) — das sind 2,21 Prozentpunkte bei exakt gleicher gesetzlicher Grundversorgung. Multipliziere den Kostensatz pro Prozentpunkt einfach mit deiner echten Differenz, und du hast dein Sparpotenzial.
Am schnellsten geht das mit deinem tatsächlichen Einkommen: Der Ersparnis-Rechner nimmt dein Brutto und den Satz deiner Kasse und zeigt dir die Euro-Zahl direkt. Wo deine Kasse im Markt steht und welche günstigere frei wählbar ist, siehst du im Kassenvergleich.
Deinen aktuellen Satz findest du auf deiner Beitragsmitteilung oder auf der Website deiner Kasse. Wir führen alle 92 gesetzlichen Krankenkassen aus der amtlichen GKV-Stammdatendatei und halten die Sätze aktuell — so kannst du deine persönliche Differenz jederzeit gegen den Markt prüfen, ohne selbst jede Satzung durchzublättern.
Ein Beispiel aus der Praxis: Erhöht deine Kasse von 2,5 % auf 3,4 %, sind das 0,9 Prozentpunkte. Für einen Angestellten mit 47.500 € Brutto bedeutet das rund 214 € mehr im Jahr — der Kostensatz pro Prozentpunkt, mal 0,9. Merke dir dafür die eine Faustregel aus diesem Artikel: Ein Prozentpunkt ist für Angestellte ein halber Prozentpunkt in echt — und trotzdem schnell dreistellig im Jahr.