Markt & Preis
Alle Erhöhungen 2026 im Überblick — und was sie dich kosten
Von der KassenPuls Redaktion · Stand: 18. Juli 2026
Zum 1. Januar 2026 haben 45 der 92 gesetzlichen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht, 3 haben ihn gesenkt, 44 ließen ihn unverändert. Die größten Sprünge lagen bei über einem Prozentpunkt. Was das für dich bedeutet, hängt an deinem Einkommen: Ein Prozentpunkt mehr kostet bei 47.500 € Brutto rund 237 € im Jahr — die Hälfte trägt dein Arbeitgeber. 2 weitere Erhöhungen sind bereits angekündigt.
Wie viele Kassen haben 2026 erhöht?
„Alle Kassen werden teurer" stimmt nicht — aber es fühlt sich so an, weil es fast alle sind. Zum 1. Januar 2026 haben 45 der 92 von uns erfassten gesetzlichen Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag angehoben. 3 haben ihn gesenkt, 44 ließen ihn unverändert. Eine Erhöhung war 2026 also keine Automatik, sondern hing am Finanzbedarf der einzelnen Kasse.
Diese Zahl ist bewusst konservativ gerechnet: Wir vergleichen für jede der 92 Kassen den heute gültigen Zusatzbeitrag mit dem Wert, der Ende 2025 in Kraft war — nicht einfach die Zeilen einer Datenbank, die sich sonst doppeln würden. So zählt jede Kasse genau einmal. Die vollständige, tagesaktuelle Liste aller Kassen und ihrer aktuellen Beiträge findest du in unserer Erhöhungs-Übersicht; dieser Artikel ordnet die Zahlen ein und rechnet vor, was sie für dein Konto bedeuten.
Der Zusatzbeitrag ist der einzige echte Preisunterschied zwischen den Kassen — die Grundleistungen sind gesetzlich für alle gleich. Heute reicht die Spanne von 2,18 % (BKK firmus) bis 4,39 % (BKK24). Der amtliche, nach Mitgliedern gewichtete Durchschnitt liegt 2026 bei 2,90 % (§ 242a SGB V).
Fast die Hälfte aller 92 Kassen hat also zugelegt — und der Rest ist damit nicht aus dem Schneider: Wer 2026 stabil geblieben ist, kann im nächsten Jahr nachziehen. Für dich ist weniger die einzelne Meldung entscheidend als die Frage, ob deine Kasse dabei war und was der Unterschied zu einer günstigeren Kasse ausmacht. Beides klären wir in den nächsten Abschnitten — erst die Größenordnung der Sprünge, dann die Kosten in Euro.
Die größten Erhöhungen
Die drastischsten Sprünge lagen deutlich über einem Prozentpunkt — das ist viel, wenn man bedenkt, dass sich der Zusatzbeitrag früher in Schritten von 0,1 bis 0,2 Punkten bewegte. Die folgende Grafik zeigt die 12 größten Erhöhungen zum Januar 2026, sortiert nach der Höhe des Anstiegs.
Quelle: GKV-Stammdatendatei (§ 98a SGB IV), Stand 18. Juli 2026
Mehrere der stärksten Erhöhungen entfallen auf betriebsbezogene Betriebskrankenkassen (in der Grafik mit † markiert). Sie sind nicht frei wählbar — nur Beschäftigte des jeweiligen Trägerunternehmens können Mitglied sein. Für dich als Außenstehende sind sie also weder Wechselziel noch eine Kasse, in die du „reinrutschen" kannst. Unter den Kassen, die du tatsächlich wählen kannst, war der größte Sprung BKK exklusiv mit +1,10 Prozentpunkten (2,39 → 3,49 %).
Gegen den Trend haben 3 Kassen ihren Zusatzbeitrag 2026 sogar gesenkt — die stärkste Senkung betrug 1,00 Prozentpunkte. Das ist die Ausnahme, zeigt aber: Kassen konkurrieren über den Preis. Genau darin liegt für dich der Hebel — die teuerste und die günstigste Kasse trennen heute mehr als zwei Prozentpunkte bei exakt gleicher Grundversorgung.
Ein hoher Zusatzbeitrag heißt übrigens nicht automatisch „schlechte Kasse" und ein niedriger nicht „gute Kasse" — die Pflichtleistungen sind gesetzlich für alle identisch. Entscheidend ist nicht die reine Prozentzahl, sondern wie viel dich der Unterschied in Euro konkret kostet. Und das hängt allein an deinem Einkommen.
Was eine Erhöhung dich kostet
Der Zusatzbeitrag ist ein Prozentsatz auf dein beitragspflichtiges Einkommen — bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr (2026). Als Angestellte zahlst du nur die Hälfte, dein Arbeitgeber trägt den Rest (§ 249 SGB V). Deshalb kostet dich ein ganzer Prozentpunkt mehr bei 47.500 € Brutto rund 237 € im Jahr — als Selbständige oder freiwillig Versicherte ohne Arbeitgeberzuschuss den vollen Satz, also etwa 475 €. Wie diese Rechnung genau zustande kommt, zeigt der Artikel Was ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag kostet.
Für die drei größten Erhöhungen sieht die jährliche Mehrbelastung — je nach Einkommen und für Angestellte gerechnet — so aus:
| Kasse | alt → neu | 30.000 € | 47.500 € | 69.750 € (BBG) |
|---|---|---|---|---|
| BKK EWE betriebsbezogen — nicht frei wählbar | 1,98 → 3,19 % | +181 € | +287 € | +422 € |
| BKK exklusiv | 2,39 → 3,49 % | +165 € | +261 € | +384 € |
| energie-BKK | 2,98 → 3,98 % | +150 € | +237 € | +349 € |
Quelle: Berechnung mit dem KassenPuls-Rechner, Stand 18. Juli 2026
So liest du die Tabelle: In der ersten Spalte steht die Kasse, dann der Sprung von altem auf neuen Zusatzbeitrag, rechts die zusätzliche Belastung pro Jahr — für ein kleineres, ein mittleres und ein Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze. Bis zu dieser Grenze wächst die Belastung linear mit dem Gehalt: Dieselbe Erhöhung kostet jemanden mit 69.750 € rund das Doppelte wie jemanden mit 30.000 €. Erst oberhalb von 69.750 € ändert sich nichts mehr — der darüber liegende Teil des Gehalts zählt nicht mehr für den Beitrag.
Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Je höher dein Einkommen, desto teurer wird jede Erhöhung — bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Verdienst du mehr als 69.750 €, zählt der überschießende Teil nicht mehr, die Mehrkosten steigen also nicht ins Unendliche. Zweitens: Schon eine Erhöhung um einen Prozentpunkt kann dich mehrere hundert Euro im Jahr kosten — genau diese Summe kannst du dir zurückholen, wenn du zu einer günstigeren, frei wählbaren Kasse wechselst. Deinen persönlichen Betrag rechnet dir der Ersparnis-Rechner mit deinem eigenen Einkommen aus; welche Kassen überhaupt günstiger sind, siehst du im Kassenvergleich.
Angekündigt: schon jetzt sichtbar
Manche Erhöhungen stehen fest, bevor sie überhaupt gelten. Weil jede Kasse ihren neuen Zusatzbeitrag samt Stichtag in die amtliche Stammdatendatei einträgt, sehen wir eine angekündigte Erhöhung, bevor sie wirksam wird — und noch bevor die alte gesetzliche Warnpflicht der Kasse überhaupt gegriffen hätte. Aktuell sind 2 solcher Erhöhungen bestätigt:
- IKK classic: 3,40 % → 3,85 % (+0,45 pp) ab 1. August 2026 — bundesweit, frei wählbar. Mehrkosten bei 47.500 € Brutto: rund 107 €/Jahr (Angestellte).
- Südzucker BKK: 2,90 % → 3,50 % (+0,60 pp) ab 1. August 2026 — betriebsbezogen, nicht frei wählbar (nur für Beschäftigte des Trägers).
Für die frei wählbaren unter diesen Kassen heißt das: Wer dort Mitglied ist, kann sich schon jetzt vorbereiten. Eine Erhöhung löst dein Sonderkündigungsrecht aus, und die Frist hängt am Monat der Erhöhung. Wie du sie exakt berechnest, zeigt Sonderkündigung bei Erhöhung: Frist berechnen.
Was du tun kannst
Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V — unabhängig von der sonst geltenden zwölfmonatigen Bindungsfrist. Du musst nicht selbst kündigen: Es reicht, bei der neuen Kasse einen Aufnahmeantrag zu stellen, diese übernimmt die Kündigung bei deiner alten Kasse. Wichtig ist nur, die Frist einzuhalten, die an den Monat der Erhöhung gekoppelt ist.
Es lohnt sich, das selbst im Blick zu behalten — denn die Vorwarnung wird schwächer: Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag beschlossen, die Warnpflicht der Krankenkassen zu streichen (§ 175 Abs. 4 Sätze 7 und 8 SGB V). Die Streichung greift am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt — die steht noch aus. Wir verfolgen sie und warnen dich ab dem ersten Tag. Was genau sich ändert und ab wann, erklärt die Informationspflicht-Reform 2026.
Konkret heißt das für dich: Prüfe zuerst, ob deine eigene Kasse 2026 erhöht hat (in der Erhöhungs-Übersicht). Rechne dann mit dem Ersparnis-Rechner aus, was dich ein Wechsel spart. Und wenn du gar nicht erst jede Meldung selbst verfolgen willst, übernehmen wir das: Wir behalten die Stammdatendatei täglich im Blick und warnen dich, sobald deine Kasse erhöht — inklusive deiner persönlichen Ersparnis und der Kündigungsfrist.
Ein Wechsel ist dabei unbürokratischer, als viele denken: Du suchst dir eine günstigere, frei wählbare Kasse, stellst dort den Aufnahmeantrag, und die neue Kasse kümmert sich um den Rest — Kündigung, Anmeldung, Übergang. Deine Behandlungen und dein Leistungsanspruch laufen dabei ohne Unterbrechung weiter, weil der Pflichtkatalog überall derselbe ist. Der einzige echte Stichtag, den du kennen musst, ist die Sonderkündigungsfrist nach der Erhöhung.